Quo Vadis: Geldwäschebekämpfung in Deutschland

Quo Vadis: Geldwäschebekämpfung in Deutschland

Deutschland galt viele Jahre nicht gerade als Musterschüler in Sachen Geldwäscheprävention. Dabei hat eine Analyse des Bundesfinanzministeriums bereits vor einigen Jahren ergeben, dass jährlich ein Volumen von rund 100 Milliarden Euro in Deutschland gewaschen wird.

Doch in letzter Zeit hat sich einiges getan. Dieser Artikel beleuchtet die aktuellen Entwicklungen und die Auswirkungen des neuen Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetzes (FKBG). Dabei werden Herausforderungen dargestellt und die Maßnahmen, die Deutschland ergriffen hat, um diesen Herausforderungen zu begegnen.

Der FATF-Bericht als Weckruf

Ende der 2010er-Jahre schien die Welt noch in Ordnung. Geldwäsche? Hauptsächlich ein Thema in der Bank.

Doch dann kam die FATF und legte den Finger in die Wunde. Im Herbst 2020 begann sie mit einer Überprüfung der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Proliferationsfinanzierung.

Mit Veröffentlichung des Abschlussberichts[1] durch die FATF im August 2022 wurde die Deutschlandprüfung abgeschlossen.  Zwar hob der Bericht hervor, dass Deutschland alles in allem Fortschritte in der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gemacht habe. Doch gab es noch einige Bereiche mit deutlichem Nachholbedarf.

Der Immobiliensektor als schwarzes Schaf

Insbesondere der Immobiliensektor wurde als besonders anfällig für Geldwäsche identifiziert. Der Grund: Immobilien konnten noch vollständig in bar bezahlt werden – ideal also für Kriminelle, schnell große Mengen an schmutzigem Geld in sichere Immobilien anzulegen.

Von den geschätzten 100 Milliarden Euro wurde ein Fünftel mithilfe von Immobilien gewaschen[2].

Die Sorge war groß – was, wenn die FATF Deutschland ein schlechtes Zeugnis ausstellt? Wenn die viertgrößte Volkswirtschaft der Welt, die größte in der EU plötzlich auf einer Geldwäsche-Stufe mit Panama oder Zypern steht?

Deutschlands Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung

Solch ein vernichtendes Urteil stellte keine Option da, zumal es nach Ansicht mancher auch mit schwerwiegenden ökonomischen Nachteilen einher gehen könnte [3]. Und so bündelte Deutschland seine Kräfte, krempelte die Ärmel hoch und begann den Kampf gegen die Geldwäsche zur Priorität zu machen.

Verbesserung des Transparenzregisters (2021)

Das Bundesministerium der Finanzen hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Geldwäschegesetzes beschlossen, um die Bekämpfung von Geldwäsche durch erhöhte Transparenz zu verbessern.

Das Transparenzregister wurde zu einem Vollregister erweitert, in dem alle wirtschaftlich Berechtigten direkt eingetragen und digital einsehbar sind. Dies soll die Identifizierung von Strohmännern und Briefkastenfirmen erleichtern. Zudem wurde der Informationsaustausch auf europäischer Ebene intensiviert, um die Vernetzung der Akteure im Bereich der Geldwäscheprävention und Terrorismusfinanzierung zu stärken.[4]

Sanktionsdurchsetzungsgesetz II (2022)

Das SDGII[5] zielt darauf ab, die bestehenden Sanktionen gegen Russland zu verschärfen und deren Durchsetzung zu verbessern. Hierbei werden die Kompetenzen der Behörden erweitert, um Vermögenswerte besser aufspüren und einfrieren zu können. Das Gesetz stärkt insbesondere die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Behörden und schafft neue Strukturen zur Überwachung und Durchsetzung von Sanktionen.

Ein wesentlicher Bestandteil des Gesetzes ist die Einrichtung einer zentralen Stelle zur Durchsetzung von Sanktionen beim Zollkriminalamt. Diese Stelle ist befugt, umfassende Ermittlungen durchzuführen und Vermögenswerte zu beschlagnahmen.

Das ZFS ist nicht für Geldwäscheprävention, sondern für die Durchsetzung von Sanktionen zuständig. Da es allerdings ähnliche Ermittlungskompetenzen wie die FIU benötigt, wird es perspektivisch ebenfalls im Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) angeschlossen. So sollen Synergieeffekte genutzt werden.

Barzahlverbot beim Immobilienkauf (2023)

Mit dem SDGII wurden auch Anpassungen am Geldwäschegesetz vorgenommen. Eine der wichtigsten Neuerungen: Zum 1. April 2023 dürfen Immobilien nicht mehr in bar bezahlt werden.[6]

Diese Anpassung ist eine direkte Folge aus dem FATF-Prüfbericht und wichtiger Schritt in der Geldwäschebekämpfung Deutschlands.

FIU: Neuer Leiter und risikobasierter Ansatz (2023)

Hohe Bearbeitungsrückstände, keine greifbaren Erfolge – die FIU stand lange in der Kritik. Mitte 2023 hat die Behörde nun einen Richtungswechsel eingeschlagen. An der Spitze steht Daniel Thelesklaf[7].

Im Oktober 2023 schlug das Bundesministerium für Finanzen und damit allen voran Finanzminister Christian Linder mit dem FIU-Stärkungsgesetz eine neue Richtung ein. In diesem Gesetz wird klargestellt, dass die FIU ihre Arbeit risikobasiert ausüben darf und soll – um zukünftig die wirklich „dicken Fische“ zu fangen.

Einführung des Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetzes (2024)

Das neue Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz (FKBG) ist ein zentraler Bestandteil der deutschen Strategie zur Bekämpfung der Finanzkriminalität. Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Strafverfolgung effizienter zu gestalten und die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren zu stärken.

Das FKBG bündelt die wichtigsten Kompetenzen unter dem Dach des Bundesamts zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF), welches eine zentrale Rolle in der Umsetzung der neuen Maßnahmen spielt.

Mit der Einführung des „Follow the Money“-Ansatzes und dem Einsatz modernster digitaler Technologien will das BBF die Effektivität der Ermittlungen steigern.

Dieser Ansatz konzentriert sich darauf, verdächtige Finanzflüsse zu verfolgen, um die dahinterliegenden Straftaten aufzudecken. Zudem soll die Zusammenarbeit mit internationalen Partnern verstärkt werden, um grenzüberschreitende Geldwäsche besser bekämpfen zu können.

Mit dem FKBG kommen noch weitere Änderungen zum Tragen, darunter die Erweiterung der Angaben im Transparenzregister um den Geburtsort, die Erweiterung des Verpflichtetenkreises nach dem Geldwäschegesetz und die Einführung eines Immobilientransaktionsregisters.

Aufbau der Anti-Money Laundering Authority (AMLA) (2024)

Eine bedeutende Entwicklung auf europäischer Ebene ist die Errichtung  der neuen Anti-Money Laundering Authority (AMLA), die ihren Sitz in Frankfurt haben wird. Diese Behörde wird ab 2025 operativ tätig und soll die Geldwäschebekämpfung auf EU-Ebene zentralisieren und koordinieren.

Die AMLA wird direkte und indirekte Aufsichtsbefugnisse über verpflichtete Einrichtungen haben und Sanktionen sowie Maßnahmen durchsetzen können.

Herausforderungen und aktuelle Entwicklungen

Die Geldwäschebekämpfung in Deutschland ist ein kontinuierlicher Prozess, der ständig angepasst und verbessert werden muss. Trotz der Fortschritte gibt es immer noch Herausforderungen, insbesondere im Hinblick auf die Digitalisierung und die zunehmende Komplexität von Finanzverbrechen.

Mit dem FKBG und dem Aufbau des BBF zeigt Deutschland, dass es bereit ist diese Herausforderungen anzugehen und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Deutschland ein sicherer und vertrauenswürdiger Finanzstandort bleibt.[8]

Fazit und Ausblick

Deutschland hat in den letzten Jahren erhebliche Fortschritte in der Geldwäscheprävention gemacht. Das FKBG  und der Aufbau der AMLA sind wichtige Schritte, um das Land besser in der Bekämpfung von Geldwäsche aufzustellen.

Diese Maßnahmen zeigen, dass Deutschland eine führende Rolle in der globalen Geldwäschebekämpfung anstrebt. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Initiativen in der Praxis bewähren und ob sie dazu beitragen der immer besser organisierten Geldwäsche beizukommen.

Die neuen Regulierungen und Behörden schaffen ein solides Fundament, auf dem weitere Fortschritte aufgebaut werden können. Es ist zu hoffen, dass Deutschland sich in den kommenden Jahren als Vorreiter in der Bekämpfung von Geldwäsche und Finanzkriminalität hervortuen kann.