Bundesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität

Das Bundesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (BBF) im Überblick

Mit dem neuen Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz (FKBG) wird eine umfassende Reform zur Bekämpfung von Finanzkriminalität in Deutschland eingeleitet. Im Zentrum dieser Reform steht die Gründung des Bundesamtes zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (BBF).

Dieser Blogartikel gibt einen ausführlichen Überblick über das BBF, seine Aufgaben, die geplante Struktur und den Zeitrahmen für die Umsetzung.

Ziele und politischer Hintergrund des FKBG

Bevor wir uns der neuen „Superbehörde“ widmen, schauen wir uns die Grundlage – das FKBG – an.

Das FKBG verfolgt das übergeordnete Ziel, die Hauptakteure der Finanzkriminalität, insbesondere große internationale Netzwerke, effektiver zu verfolgen und zu bekämpfen.

Ein entscheidender Anlass für das FKBG war das Prüfungsergebnis der Financial Action Task Force (FATF), das Deutschland deutliche Defizite in der Geldwäscheprävention attestierte. Die FATF, eine internationale Institution zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, prüft regelmäßig die Einhaltung internationaler Standards in ihren Mitgliedstaaten.

Deutschland wurde zuletzt von 2021 bis Mitte 2022 geprüft, wobei erhebliche Mängel festgestellt wurden. Die wichtigsten Kritikpunkte betrafen die fehlende Effizienz in der Zusammenarbeit der Behörden und die schwache Verbindung zwischen Analyse und Strafverfolgung.

Register-Anpassungen und Meldepflichten

Neben dem BBF wird mit Erlass des FKBG auch ein neues Register für Immobilientransaktionen eingeführt. Dieses neue Register soll allen zuständigen Stellen für die Kriminalitäts- und Geldwäschebekämpfung sowie für die Sanktionsdurchsetzung zentral zur Verfügung stehen.

Dadurch soll gewährleistet werden, dass diese Stellen jederzeit voll digitalen Zugriff auf alle relevanten Immobiliendaten haben, die für entsprechende Ermittlungen notwendig sind.

Auch das Transparenzregister wird weiter angepasst. So sollen zukünftig auch Geburtsort und Vertretungsberechtigte Personen in diesem erfasst werden.

Darüber hinaus werden auch einige Meldepflichten erweitert. Bereits zum Jahreswechsel mussten sich alle Verpflichteten im Sinne des Geldwäschegesetzes beim Meldeportal der FIU registrieren, um dort Verdachtsmeldungen abgeben zu können.

Struktur und Aufbau des BBF

Gründung und Hauptsitz

Nun aber zum eigentlichen Thema – dem Bundesamtes zur Bekämpfung der Finanzkriminalität.

Die Gründung des BBF ist das Herzstück des FKBG. Die neue Behörde wird im Verantwortungsbereich des Bundesfinanzministeriums aufgebaut.

Der Hauptsitz des BBF wird in Köln sein, mit einer Zweigstelle in Dresden. Für das BBF sind 1.700 Mitarbeiter geplant. Diese erhebliche Aufstockung des Personals zeigt das klare Engagement Deutschlands, die Finanzkriminalität effektiver zu bekämpfen und die internationalen Standards zu erfüllen.

Aufgaben und Befugnisse

Das BBF wird sich auf die Bereiche Geldwäscheraufsicht, Sanktionierung und Strafverfolgung konzentrieren. Die Tätigkeiten werden von der Analyse von Verdachtsmeldungen über strafrechtliche und verwaltungsrechtliche Untersuchungen bis hin zur Aufsichtsfunktion zentralisiert.

Diese Zentralisierung soll sicherstellen, dass alle relevanten Prozesse effizient und koordiniert ablaufen, um die Verfolgung von Finanzkriminalität zu optimieren.

Das neue Bundesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (BBF) im Überblick

Unterbehörden und Kompetenzzentren des BBF

Ermittlungszentrum Geldwäsche (EZG)

Das EZG wird als Sonderermittlungseinheit innerhalb des BBF für große internationale Geldwäschefälle zuständig sein. Es wird datenbasiert arbeiten und sich auf den „Follow-the-money“-Ansatz konzentrieren, um verdächtige Finanzströme zu erkennen und zu verfolgen.

Das bedeutet, dass das EZG nicht primär die Geldwäschevortaten untersucht, sondern sich direkt auf die Finanzströme konzentriert, um verdächtige Muster zu identifizieren und zu verfolgen. Dieser Ansatz ist besonders wichtig, da Geldwäschevortaten oft schwer zu detektieren sind und eine direkte Verfolgung der Finanzströme eine (vermeintlich) effektivere Methode darstellt.

Financial Intelligence Unit (FIU)

Die FIU, bisher beim Zoll angesiedelt, wird ins BBF integriert und soll zukünftig stärker risikobasiert arbeiten. Ziel ist es, die Verdachtsmeldungen effizienter und automatisierter zu filtern, um Bearbeitungsrückstände zu vermeiden und die Strafverfolgung zu verbessern.

Eine der größten Herausforderungen der FIU in der Vergangenheit war der enorme Rückstau bei der Bearbeitung von Verdachtsmeldungen, was dazu führte, dass viele Fälle nicht rechtzeitig verfolgt werden konnten. Mit einem risikobasierten Ansatz soll die FIU ihre Ressourcen besser einsetzen und sich auf die wirklich kritischen Fälle konzentrieren.

Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZFS)

Auch die ZFS wird vom Zoll ins BBF verlagert und übernimmt die Verantwortung für die Durchsetzung von Sanktionen.

Die ZFS spielt eine zentrale Rolle bei der Überwachung und Durchsetzung nationaler und internationaler Sanktionen, die gegen Einzelpersonen und Unternehmen verhängt werden. Durch die Integration in das BBF soll die Effektivität der Sanktionsdurchsetzung erhöht und die Zusammenarbeit mit anderen Behörden verbessert werden.

Zentralstelle für Geldwäscheaufsicht (ZFG)

Die ZFG wird die Arbeit der rund 300 dezentralen Geldwäscheaufsichtsbehörden in Deutschland zentral koordinieren und unterstützen. Sie wird ein einheitliches Statistik- und Reporting-System bereitstellen und die Aufsicht über den Nichtfinanzsektor stärken.

Die ZFG wird dafür verantwortlich sein, einheitliche Richtlinien für die Geldwäscheprävention im Nichtfinanzsektor zu entwickeln und die Einhaltung dieser Richtlinien zu überwachen. Dies ist besonders wichtig, da der Nichtfinanzsektor oft als Schwachstelle in der Geldwäscheprävention betrachtet wird.

Zeitrahmen für die Umsetzung

Der Aufbau des BBF ist für das Jahr 2025 geplant. Aufgrund von Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren ist der genaue Zeitplan allerdings noch nicht sicher.

Klar ist jedoch, dass nach einer Einigung schnellstmöglich mit der Umsetzung begonnen wird.

Die schnelle Umsetzung ist entscheidend, um die bestehenden Defizite in der Bekämpfung der Finanzkriminalität zu beheben und die Empfehlungen der FATF umzusetzen.

Fazit

Die Gründung des BBF und die damit verbundenen Umstrukturierungen sind ein bedeutender Schritt im Kampf gegen Finanzkriminalität in Deutschland.

Mit der Zentralisierung von Aufgaben und Kompetenzen soll die Effizienz und Effektivität der Geldwäschebekämpfung und Sanktionsdurchsetzung erheblich gesteigert werden. Das BBF wird dabei eine zentrale Rolle spielen und die bisherigen Defizite beheben, die von der FATF aufgezeigt wurden.

Durch die Integration verschiedener Kompetenzzentren und die Aufstockung des Personals soll Deutschland in der Lage sein, den internationalen Standards besser gerecht zu werden und die Finanzkriminalität wirksamer zu bekämpfen.

Credit: Foto von Eric Weber auf Unsplash