In den letzten Tagen und Wochen wurde die FIU (Financial Intelligence Unit) auf öffentlicher Bühne, besonders stark durch die Presse kritisiert und rückt dadurch immer mehr in die öffentliche Wahrnehmung. Wir möchten die Aufgaben der FIU detaillierter erläutern und darstellen, warum es wichtig ist, dass die FIU effektiv funktioniert.
Die Aufgaben der FIU
Die FIU ( Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen) hat mit ihren derzeit knapp 500 Mitarbeitern zahlreiche, umfassende Aufgaben. Hierunter fallen beispielsweise die Durchführung strategischer Analysen, das Erstellen von Berichten aufgrund dieser Analysen und die Teilnahme an Treffen nationaler und internationaler Arbeitsgruppen.
Die wichtigste und damit zentrale Aufgabe der FIU ist, Verdachtsmeldungen in Bezug auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung entgegenzunehmen, zu sammeln, zu bewerten und schließlich Transaktionen zu untersagen oder andere Sofortmaßnahmen anzuordnen. Die Sofortmaßnahme ist dabei das wichtigste Werkzeug im Umgang mit Geldwäscheverdachtsfällen – die FIU kämpft also an vorderster Front gegen die Geldwäsche.
Um zu verhindern, dass Vermögenswerte dem Einzugsbereich entzogen werden, muss seitens FIU schnell und direkt gehandelt werden. Wenn die FIU einen begründeten Verdacht hat, dass beispielsweise eine Transaktion im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung steht, kann sie die Durchführung der Transaktion zeitweise untersagen. Diese Maßnahme endet allerdings auch spätestens einen Monat nach ihrer Anordnung. Letztendlich muss die FIU jeden Fall an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden weitergeben, wenn sie feststellt, dass der Fall mit Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder auch anderen Straftaten zu tun hat.
Die Zunahme der Verdachtsmeldungen
Die FIU selbst ist somit keine Strafverfolgungsbehörde, sondern kann auch als intermediär zwischen diesen und den gem. §2 GwG Verpflichteten bzw. deren Aufsichtsbehörden gesehen werden. Dabei spielt die Zeit eine wichtige Rolle und gerade hier wird der FIU von verschiedenen Staatsanwaltschaften vorgeworfen, zu langsam wichtige Verdachtsfälle weiterzuleiten. Das die Zahl der Verdachtsmeldungen außerdem noch weiter zunehmen wird, ist mehr als wahrscheinlich. Die Vorschriften für Geldwäsche wurden in der Vergangenheit hierzu immer weiter verschärft. Auch der Straftatbestand §261 StGB wurde erweitert, Geldwäsche kann also nun jeder Straftat nachgelagert sein und nichtmehr nur ausgewählten Straftaten. Dies mündet in immer mehr Verpflichteten und immer mehr Meldungen, die allesamt von der FIU zu bearbeiten sind. Der Kampf gegen Geldwäsche hat somit erst begonnen.
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