Das Lieferkettengesetz

Unser Engagement für nachhaltige Lieferketten

Lieferkettensorgfaltsgesetz

Was ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz?

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist ein wichtiges Instrument zum Schutz von Menschenrechten und Umweltstandards in Lieferketten.

Es tritt ab Januar 2024 für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern in Kraft und zielt darauf ab, Verantwortung für die Einhaltung dieser Standards entlang der gesamten Lieferkette sicherzustellen.

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Was hat ClariLab damit zu tun?

Obwohl ClariLab mit rund 35 Mitarbeitenden deutlich unter der Schwelle von 1.000 Mitarbeitern liegt, bei der das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz greift, nehmen wir unsere Verantwortung in der Lieferkette sehr ernst.

Als Tochtergesellschaft der SCHUFA Holding AG, die selbst unter das Gesetz fällt, möchten wir ein klares Signal setzen, dass auch kleinere Unternehmen einen wichtigen Beitrag zur Förderung von Menschenrechten und Umweltstandards leisten können.

Unsere Bemühungen in diesem Bereich spiegeln unser Engagement für ethische Geschäftspraktiken und nachhaltige Entwicklung wider.

Wie die SCHUFA das Gesetz umsetzt

Die SCHUFA hat verschiedene Maßnahmen ergriffen, um den Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes gerecht zu werden.

Dazu gehört die Einrichtung eines Risikomanagementsystems, die Ernennung eines Menschenrechtsbeauftragten und die Implementierung eines Beschwerdeverfahrens.

Diese Maßnahmen unterstützen die SCHUFA dabei, ihre Lieferketten verantwortungsvoll zu gestalten und sicherzustellen, dass Menschenrechts- und Umweltstandards eingehalten werden.