Geldwäschebekämpfung im Jahr 2023

Geldwäschebekämpfung 2023: Wichtige Ereignisse und Meilensteine

Das Jahr 2023 neigt sich dem Ende entgegen. Was passt da besser, als mit einem kleinen Jahresrückblick die wichtigsten Ereignisse im Kampf gegen die Geldwäsche Revue passieren zu lassen.

Januar – März 2023

Das SDGII tritt in Kraft

Am 28.12.2022 ist das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II in Kraft getreten – und bringt damit direkt zum Start in das Jahr 2023 wichtige Änderungen. So wurde die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung auf Bundesebene geschaffen[1]. Ihre Aufgabe: Die effektive Durchsetzung von Sanktionen auf EU-Ebene sicherzustellen.

Eine der weitreichendsten Änderungen des SDGII war sicherlich die Einführung des Barzahlungsverbotes bei Immobilientransaktionen. Immobilien dürfen seit diesem Jahr weder bar noch mit Gold, Platin, Diamanten oder in Kryptowährungen bezahlt werden.

Deutschland kämpft um Sitz der neuen Anti-Geldwäsche-Behörde AMLA

Erstmals soll es eine zentrale EU-Behörde geben, welche eine führende Rolle bei der Geldwäschebekämpfung einnehmen soll. Die AMLA – „Authority for Anti-Money Laundering and Countering the Financing of Terrorism“ – sollte ursprünglich am 1. Januar 2024 starten und ab dem Jahr 2026 die direkte Aufsicht übernehmen.

Bundesfinanzminister Christian Lindner sagt zur Bewerbung Deutschlands: „Eine starke AMLA braucht auch einen starken, glaubwürdigen und nachhaltigen Standort. Als wichtigster Finanzplatz Kontinentaleuropas ist Frankfurt hierfür der richtige Ort – insbesondere um den operativen Erfolg der AMLA vom ersten Tag an sicherzustellen.” Stand 19. Dezember 2023 wurde noch kein Land für den Sitz der ALMA ausgewählt.[2]

FATF: Jahresbericht 2023

Die FATF – Financial Action Task Force – ist DER Standardsetzer im Kampf gegen die Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Mehr als 200 Jurisdiktionen  haben sich verpflichtet, die Anforderungen der FATF umzusetzen.

Mit dem Jahresbericht[3] der FATF werden die Erfolge und Prüfungen des letzten Jahres veröffentlicht. So gibt es einen verschärften Standard zur Ermittlung wirtschaftlicher Eigentümer sowie Leitfäden zur Prävention von Geldwäsche im Immobiliensektor.

Laut dem Jahresbericht wurde in Deutschland im Jahr 2022 eine Länderprüfung durchgeführt. Weist ein Land gravierende strategische Mängel auf, wird es je nach Situation auf die sogenannte Black- oder Grey-List gesetzt. An Deutschland ist dieser Kelch vorbei gegangen.

EU beschließt neues Paket zur Geldwäschebekämpfung

Ende März haben die Abgeordneten des europäischen Parlaments  das sogenannte AML-Paket gebilligt[4]. Die Bestandteile: Eine Geldwäscheverordnung, eine sechste Geldwäscherichtlinie, einer Verordnung zur Errichtung einer EU-Geldwäscheaufsichtsbehörde (AMLA) sowie einer Aktualisierung der Geldtransferverordnung. Das Paket befindet sich derzeit noch im Trilogverfahren.

Großer Diskussionspunkt war das Thema Bargeldobergrenze. In vielen Ländern gibt es diese bereits – Deutschland gehört noch nicht dazu. Dabei gilt Bargeld mit als größter Nährboden für die Geldwäsche. Das EU-Parlament hat sich nun auf eine Obergrenze von 7.000 Euro für Barzahlungen verständigt. Liegen die Beträge über dieser Schwelle, muss der Kunde u.a. identifiziert werden.

April – Juni 2023

Unstimmigkeitsmeldung wird (ausnahmslos) zur Pflicht

Nach § 23a Abs. 1 GwG sind Unternehmen verpflichtet, Abweichungen zwischen den zur Verfügung stehenden Erkenntnissen über die wirtschaftlichen Berechtigten und den Angaben im Transparenzregister unverzüglich zu melden.

Diese Pflicht war für Fälle ausgesetzt, die zuvor aufgrund der Mitteilungsfiktion nach §20 Abs. 2 GwG a.F. keine Angaben im Transparenzregister machen mussten. Seit dem 2. April ist die Übergangsfrist ausgelaufen.

Übrigens: Die Meldung kann direkt über unser Tool KYCnow abgegeben werden. Bequem und einfach mit nur einem Klick.

Neue AuAs zum GwG im Nichtfinanzsektor

Im Mai erschienen die neuen „Auslegungs- und Anwendungshinweise“ für den Nichtfinanzsektor – diese gelten für Güterhändler, Immobilienmakler und andere Nichtfinanzunternehmen.[5]

Als Meilenstein wurde die Zulassung des Video-Ident-Verfahrens nun auch im Nichtfinanzsektor gesehen. In der Bankenwelt ist dies schon seit vielen Jahren Gang und Gebe. Desweiteren wurde der Begriff der Politisch exponierten Person (PeP) durch Beispiele weiter konkretisiert. Mittlerweile wurde auch eine Liste dazu veröffentlicht.

11. Sanktionspaket der EU-Kommission gegen Russland

Im Juni wurde das 11. Sanktionspaket der EU-Kommission[6] gegen Russland beschlossen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Sanktionen gegen Russland noch besser durchgesetzt und umgesetzt werden.

Das gesamte Sanktionspapier gegen Russland umfasst mittlerweile über 1.000 Seiten. Bei Missachtung drohen hohe Bußgelder, welche auch die handelnden Personen treffen. Eine effektive Lösung zur Sanktionslistenprüfung ist für Unternehmen daher heutzutage unerlässlich.

Eckpunktepapier der FIU und BaFin soll Entlastungen bringen

Die Financial Intelligence Unit (FIU) und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) haben in Zusammenarbeit mit dem Expertenstab der Anti Financial Crime Alliance ein neues Eckpunktepapier[7] entwickelt.

Das Papier soll bei der Identifikation von Fällen helfen, die nicht meldepflichtig sind, und reagiert damit auf die hohe Zahl von Verdachtsmeldungen in Deutschland. Damit wird ein Vorschlag des FATF-Berichts umgesetzt. Darin wurde empfohlen, den Grund des Anstiegs für Verdachtsmeldefälle im Bankensektor zu untersuchen, sicherzustellen das die Verdachtsmeldefälle nicht aus sog. “defensive reporting” herrühren und für Klarheit in der Frage zu sorgen, wann Verdachtsmeldefälle abzugeben sind[8].  Ob das Eckpunktepapier die gewünschte Wirkung haben wird, bleibt abzuwarten.

Juli – September 2023

Daniel Thelesklaf startet als Chef der FIU

Die Anti-Geldwäsche-Einheit Financial Intelligence Unit (FIU) hat mit Daniel Thelesklaf seit Juli einen neuen Chef[9] – mit viel Erfahrung. Denn der Schweizer hat bereits die FIU in der Schweiz und in Liechtenstein geleitet.

Zum Start veröffentlichte Thelesklaf auf seinem LinkedIn-Kanal ein Video, in welchem er seine Gedanken und Ideen zur Geldwäschebekämpfung vorstellte: „Professionelle Geldwäscher erkennt man nicht an einer einzelnen Verdachtsmeldung. Vielmehr muss man Daten verknüpfen und Informationen aus verschiedenen Quellen zusammenführen und auswerten. Nur wer Geldwäsche versteht, kann Geldwäsche bekämpfen.“

Gesetzesentwurf zur Stärkung der FIU

Das Bundesfinanzministerium hat im Juli einen Gesetzentwurf „zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen“ veröffentlicht.[10] Damit soll die FIU dem stetig anwachsenden Meldeaufkommen Herr werden.

Der risikobasierte Ansatz in der Bearbeitung der Meldungen soll für mehr Effizienz sorgen. Außerdem soll die FIU-Hilfestellungen zur Unterstützung der Verpflichteten bei der Erkennung meldepflichtiger Sachverhalte zur Verfügung stellen.

Bericht der EBA deckt Lücken bei Zahlungsinstituten auf

Die EBA (European Banking Authority) hat im Sommer einen Bericht zu den Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Bereich der Zahlungsinstitute veröffentlicht.[11]

Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass Geldwäsche- und Terrorismusrisiken in diesem Sektor von den Instituten und ihren Aufsichtsbehörden möglicherweise nicht wirksam bewertet und gesteuert werden. Die internen Kontrollen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Zahlungsinstituten reichten oft nicht aus, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern.

Zahlungsdienstleister im Visier der BaFin

Die Finanzaufsicht BaFin hat im Jahr 2023 verstärkt Zahlungsdienstleister in den Fokus ihrer Prüfungen genommen. So wurde es einem bekannten Zahlungsdienstleister Ende Juli „wegen hoher Geldwäscherisiken und gravierender Defizite in der Geldwäscheprävention untersagt, Transaktionen für bestimmte Geschäftskunden durchzuführen, die dem Hochrisikoportfolio angehören“. Zudem hat die Bafin verboten, in diesem Bereich neue Kunden aufzunehmen.[12]

Hart traf es auch den Zahlungsdienst SOFORT, gegen welchen die BaFin im September eine Geldstrafe in Höhe von 150.000 Euro verhangen hat.[13] Der Grund sind vor allem Mängel in der kontinuierlichen Überwachung von Geschäftsbeziehungen und die Identifizierung von Vertragspartnern.

Tipp: Mit einem effizienten KYC-Prozess verhindern Sie solche Bußgelder. Gerne stellen wir Ihnen unsere Lösung KYCnow zur Geldwäscheprävention unverbindlich vor. Vereinbaren Sie hier Ihren Demo-Termin.

Oktober – Dezember 2023

Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität

Das Bundeskabinett priorisiert auch zum Jahresende die Geldwäschebekämpfung. Mit dem Entwurf zum „Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität“ (FKBG) sollen Kompetenzen gebündelt und so die Schlagkraft der Maßnahmen erhöht werden.

Ermittlungen sollen nach dem „follow the money“-Ansatz erfolgen. Außerdem sollen moderne Technologien zur Geldwäschebekämpfung zum Einsatz kommen.

Das Geldwäschegesetz wird 30 Jahre alt

Am 25. Oktober 2023 ist das Geldwäschegesetz 30 Jahre alt geworden. In dieser Zeit hat sich viel getan. So wuchs der Umfang des Gesetzes von 17 Paragrafen auf mittlerweile 59 Paragrafen und 2 Anlagen an.

Auch die Anzahl der Verpflichteten ist angestiegen. Waren zu Beginn der 90er Jahre insbesondere Finanzinstitute für die Einhaltung verantwortlich, zählen mittlerweile über 16 Gruppen zu den Verpflichteten nach GwG.

Registrierungspflicht im Meldeportal goAML

Alle Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz müssen sich bis 1. Januar 2024 im Meldeportal goAML registrieren.

Über das elektronische Portal werden Verdachtsmeldungen an die FIU abgegeben. Die Abgabe von Verdachtsmeldungen zählt zu den Sorgfaltspflichten, welche verpflichtete Unternehmen zu erfüllen haben.