Hand hält Dollarnoten

Bargeldobergrenze zur Prävention von Geldwäsche

Immer wieder ist die sogenannte Bargeldobergrenze im Gespräch. Im Dezember 2023 haben sich die Vertreterinnen und Vertreter der EU-Staaten für eine Bargeldobergrenze von 10.000 Euro ausgesprochen. Nun soll die Grenze tatsächlich kommen: Im Januar 2024  haben EU-Parlament und EU-Rat sich auf die 10.000 Euro Grenze geeinigt. Das betrifft auch Kryptowährungen. 

Deutschland enthielt sich bei der ursprünglichen Abstimmung. Viele Expert*innen und Politiker*innen stehen einer Bargeldgrenze allerdings kritisch gegenüber.  

In anderen EU-Ländern hingegen wurde die Grenze sogar noch unter den 10.000 Euro angesetzt. So sind in Portugal nur 1.000 Euro, in Griechenland sogar nur 500 Euro für Barzahlungen erlaubt. 

Was genau bedeutet Bargeldobergrenze? 

Bevor wir uns anschauen, welche Regelungen in Deutschland und weiteren EU-Ländern gelten, möchten wir den Begriff „Bargeldobergrenze“ erläutern. Im Grunde geht es um die Art der Bezahlung beim Kauf. Dabei ist es irrelevant, ob ein maßgeschneiderter Anzug, eine juwelenbesetzte Kette, ein Gebrauchtwagen oder eine Immobilie gekauft wird. 

Eine Bargeldobergrenze von 10.000 Euro bedeutet, dass alles, was diesen Betrag übersteigt, nicht mehr in bar bezahlt werden darf. Zur Bezahlung müssen dann andere Zahlungsmittel wie beispielsweise EC- und Kreditkarten genutzt werden. Oder das Geld muss per Überweisung transferiert werden. 

Aktueller Stand zur Bargeldobergrenze in Deutschland 

In Deutschland gibt es aktuell keine Bargeldobergrenze. Allerdings gilt seit 1. Januar 2023 ein Bargeldverbot beim Immobilienkauf. Dieses wurde mit dem Sanktionsdurchsetzungsgesetz II (SDG II) beschlossen. Notariate müssen seitdem bei der Beurkundung prüfen, wie die Immobilie bezahlt wurde. 

Trotz fehlender Bargeldobergrenze werden auch in Deutschland einige Maßnahmen zur Prävention und Verhinderung von Geldwäsche umgesetzt. Diese sind im Geldwäschegesetz geregelt.  

So müssen Verpflichtete wie Banken, Versicherungen, Immobilienmakler*innen aber auch Güterhändler*innen und Betreiber*innen von Spielhallen diversen Pflichten nachkommen. 

Pflichten zur Prävention und Verhinderung von Geldwäsche 

Bei Barkäufen gibt es ab einem Betrag von 10.000 die Pflicht zur Erfassung der Identität der Kund*innen. Das trifft vor allem Händler*innen, welche teure Güter wie Autos, Schmuck oder Luxus-Kleidung anbieten. 

Möchte man bei seiner Hausbank 10.000 Euro oder mehr in bar Einzahlen, so muss ein Herkunftsnachweis vorgelegt werden. Das kann beispielsweise ein Kontoauszug, eine Quittung oder ein Testament sein – also ein Dokument, aus welchem hervorgeht wie das Geld erhalten wurde. Bei Fremdbanken liegt die Grenze bei 2.500 Euro. 

Anonyme Käufe von Edelmetallen wie Gold oder Silber sind bereits seit Januar 2020 beschränkt. Ab einem Wert von 2.000 Euro müssen hier eine Identitätsprüfung und ein Identitätsnachweis erfolgen. 

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Bargeld und Geldwäsche – Ein Zusammenhang? 

Wer die aktuellen Diskussionen zum Thema Bargeld verfolgt, trifft schnell auf zwei gespaltene Lager. Die Argumente der Befürworter und Gegner einer Bargeldobergrenze klingen dabei immer ähnlich. 

Die Unterstützer eines Bargeldverbotes sehen hierin die Chance, Terroristen und Kriminellen das Leben schwerer zu machen. So sagte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums gegenüber der Tagesschau: “Durch die Beschränkung des anonymen Zahlungsmittels Bargeld könnten getätigte Transaktionen leichter nachvollzogen und Zusammenhänge zu Straftaten besser erkannt werden”.  

Außerdem sollen die Schwarzarbeit eingedämmt und die Kosten in der Bereitstellung von Bargeld gespart werden. Weiterer Pluspunkt: Die Steuerhinterziehung wird erschwert. 

Die Gegenseite stützt sich auf den Fakt, dass es keine fundierten Beweise dafür gibt, dass Terror und Kriminalität durch weniger Bargeld wirklich reduziert werden. Sie sehen eine Obergrenze außerdem als Eingriff in die Privatsphäre und den Datenschutz, da anonyme Zahlungen so nicht mehr möglich sind. 

Und sie bekommen recht von Experten. So sagt der Deutsche Sparkassen und Giroverband: „Bargeldobergrenzen werden nicht dazu führen, Terrorfinanzierung oder Geldwäschekriminalität nachhaltig einzudämmen. Da sollte man sich keinen Illusionen hingeben.“ 

Auch Johannes Beermann, Vorstand der Deutschen Bundesbank unterstützt diese Aussage: „Bislang gibt es keinen wissenschaftlich fundierten Beleg, dass mit Barzahlungsobergrenzen das Ziel erreicht wird, Geldwäsche zu bekämpfen.“  

Bargeldobergrenze in anderen Ländern 

Fakt ist: In kaum einem anderen Land wird so stark über das Bargeld diskutiert, wie in Deutschland. Rund 80% der schwedischen Bevölkerung nutzen bereits heute kein Bargeld mehr. In Entwicklungsländern wie Kenia ist mobiles Bezahlen für viele die einzige Chance zur Teilnahme am Zahlungsverkehr. 

Und auch bei der Bargeldobergrenze sind viele EU-Staaten restriktiver als Deutschland unterwegs, wie die folgende Tabelle zeigt: 

Land  Bargeldobergrenze 
Belgien  3.000 Euro 
Bulgarien  5.100 Euro 
Frankreich  1.000 Euro 
Griechenland  500 Euro 
Italien  5.000 Euro 
Lettland  7.200 Euro 
Malta  10.000 Euro 
Portugal  1.000 Euro 
Spanien  1.000 Euro 

*Angaben ohne Gewähr, Stand 22.1.2024, Quelle: evz.de 

Ausblick – Kommt die Bargeldobergrenze? 

Mittlerweile hat auch die Bundesregierung der 10.000 Euro Obergrenze zugestimmt.  Wann genau diese in Kraft tritt, ist allerdings noch offen. 

Im Kampf gegen die Geldwäsche in Deutschland ist der Know-Your-Customer (KYC) Prozess ein elementarer Bestandteil. So kann Geldwäsche frühzeitig erkannt und verhindert werden, bevor das Geld – ob bar oder unbar – fließt.

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Credit: Foto von Jp Valer auf unsplash.com