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Geldwäschebekämpfung im Jahr 2023

Das neue Jahr ist erst wenige Tage alt und hält schon einen wichtigen Schritt im Bereich der Geldwäschebekämpfung bereit. Die Rede ist vom Sanktionsdurchsetzungsgesetz II (SDGII) welches am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist. 

Doch nicht nur die daraus resultierenden neuen Richtlinien für den Immobilienbereich machen das neue Jahr spannend. Viele weitere Termine und Entscheidungen stehen auf der Agenda. 

In diesem Beitrag wollen wir Euch einen Überblick geben, was das Jahr 2023 bereithält. 

Kein Bargeld mehr beim Immobilienkauf 

Am 1. Januar ist das SDGII in Kraft getreten. Damit gilt ab sofort beim Immobilienkauf ein Bargeldverbot. Wer also ein Haus oder eine Eigentumswohnung erwerben will, muss diese unbar bezahlen. Dazu zählt auch, dass eine Bezahlung in Form von Rohstoffen, wie Gold, Silber oder anderen Edelmetallen sowie Kryptowerten ausgeschlossen ist. 

Kontrolliert wird die Einhaltung durch die zuständigen Notariate bei Eintragung ins Grundbuch. Der Nachweis kann beispielsweise durch einen Kontoauszug erfolgen. 

Eine weitere wichtige Änderung im Immobilienbereich ist die Verknüpfung der Immobiliendaten mit dem Transparenzregister. Bislang werden die Immobiliendaten zwischen den Grundbuch- und Katasterämtern der jeweiligen Länder ausgetauscht. Ab sofort werden sie auch im Transparenzregister verfügbar gemacht.  

Tipp: Mit der KYCnow App unterstützen wir Immobilienmakler bereits heute bei der Durchführung des KYC-Prozesses zur Vermeidung von Geldwäsche. 

Gründung der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung 

Um das Sanktionsrecht durchzusetzen, wurde am 2. Januar die neue Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung eröffnet. Diese Stelle ist der Generalzolldirektion untergliedert und wird damit auf Bundesebene tätig. 

Bislang lag die Verantwortung bei den einzelnen Ländern, welche nun entlastet werden. Die neue Zentralstelle hat die Befugnis erhalten, Vermögensermittlung sanktionsbezogen zu koordinieren. Sie soll später in die im Aufbau befindliche Bundesoberbehörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität überführt werden. 

Aufbau einer Bundesbehörde gegen Finanzkriminalität 

„Deutschland darf nicht länger den Ruf eines Geldwäsche-Paradieses haben”, so die Worte des Finanzministers Christian Lindner. Um der Geldwäsche in Deutschland den Kampf anzusagen, plant er den Aufbau einer Bundesoberbehörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität. 

Diese soll aus drei Säulen bestehen: 

  1. Neues Bundesfinanzkriminalamt zur gezielten Aufdeckung komplexer Geldwäschefälle mithilfe eines Expertenteams, welches sich auf illegale Finanzströme fokussiert. 
  2. Effektivere Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit) durch direkte Verzahnung mit dem Bundesfinanzkriminalamt. 
  3. Neue Zentralstelle für Geldwäscheaufsicht, welche die Aufsicht des Nicht-Finanzsektors koordiniert und Leitlinien und Standards für eine risikobasierte Aufsicht erarbeitet. 

Wann die Bundesbehörde in dieser Form aufgebaut sein wird, steht zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht fest. 

Ab 1. April 2023 müssen Unstimmigkeiten gemeldet werden 

Fällt einem Verpflichteten eine Unstimmigkeit zwischen den vorliegenden Informationen und der im Transparenzregister eingetragenen Information auf, so muss diese Abweichung seit 2020 für bestimmte Unternehmensformen unverzüglich gemeldet werden.  

Diese Pflicht zur sogenannten Unstimmigkeitsmeldung ist allerdings unter bestimmten Voraussetzungen seit August 2021 ausgesetzt. Ab 1. April 2023 tritt die Pflicht zur Meldung wieder für alle Verpflichteten in Kraft – und gilt diesmal für alle Unternehmensformen. 

Die Unstimmigkeitsmeldung muss sofort nach dem Feststellen dieser erfolgen, denn das Unterlassen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es gilt: Lieber einmal zu viel, als zu wenig melden, da bei Falschmeldung keine Strafen drohen. 

Tipp: Mit dem KYCnow Transparenzregister-Service lassen sich ganz bequem Auszüge aus dem Transparenzregister einholen, Abgleiche vornehmen und Unstimmigkeiten melden. Und das automatisiert, ergebnissicher und ohne zusätzlichen Aufwand.

Auf Wunsch übernehmen wir als ClariLab auch gern die Unstimmigkeitsmeldung und helfen dabei, die Eintragung im Transparenzregister vorzunehmen. Sprecht uns einfach an. 

Wer übernimmt die Leitung der FIU? 

Seit 2018 war Christof Schulte Chef der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) – Mitte Dezember ist er von seinem Amt zurückgetreten. Sein Vertreter, Abteilungsdirektor Tilman Peters, führt seitdem übergangsweise die FIU, bis ein neuer Vorsitzender bzw. eine neue Vorsitzende gefunden wird. 

Wann das Amt neu besetzt wird und ob es weitere Veränderungen innerhalb der FIU geben wird, ist bislang noch unklar. Viele Ampelpolitiker fordern eine grundlegende Reform der Zentralstelle. 

Die Anti-Geldwäsche-Behörde AMLA sucht einen Standort 

2025 soll die europäischen Anti-Geldwäsche-Behörde AMLA (Anti-Money Laundering Authority) ihre Arbeit aufnehmen. Dazu muss ein Standort für die neue Institution im Kampf gegen die Geldwäsche gefunden werden. 

Erstmals hat das Europaparlament ein Mitspracherecht bei der Standortwahl. Das führt dazu, dass sich diverse Länder als Standort beworben haben.  

Frankreich, Spanien, Deutschland, Litauen, Österreich und Luxemburg haben ihre Bewerbung beim Treffen der EU-Finanzminister am 6. Dezember 2022 in Brüssel abgegeben. Zudem liegen wohl weitere interne Bewerbungen vor. Rat und Parlament arbeiten aktuell Kriterien aus, um die Standortfrage zu klären. 

Finalisierung der AML6 

Die 6. Geldwäscherichtlinie, kurz AML6 (oder 6AMDL) genannt, wurde am 23. Oktober 2018 vom Europäischen Parlament und vom Rat verabschiedet. Sie baut auf die AML5 auf und verfeinert die darin enthaltenen Vorgaben. Zudem wurden Sanktionen definiert und umfassendere Kontrollen für Online-Identitätsüberprüfungsprozesse hinzufügt. 

Am 3. Dezember 2020 ist die AML6 in Kraft getreten, seit Juni 2021 erfolgen strenge Kontrollen über die Einhaltung der Richtlinie durch die Verpflichteten-Gruppen. Bei Verstößen haften die Verpflichteten selbst zu 100 Prozent – das ist eine wesentliche Neuerung der AML6. Daher muss der KYC-Prozess mit besonderer Sorgfalt durchgeführt werden. 

Tipp: Mit KYCnow unterstützen wir Banken und Verpflichtete dabei, gesetzliche Anforderungen im KYC-Prozess von Anfang bis Ende einzuhalten. 100 Prozent gesetzeskonform und automatisiert. 

Fotocredit: Foto von Markus Winkler auf Unsplash