FATF-Plenarsitzung: Das müssen Banken jetzt beachten

Aug. 12, 2026

EU-Flagge

Die Financial Action Task Force, kurz FATF, hat auf ihrer jüngsten Plenarsitzung mehrere wichtige Entscheidungen für Banken und Finanzdienstleister getroffen. Im Mittelpunkt standen neue Länderrisiken, strengere Anforderungen an grenzüberschreitende Zahlungen und der Umgang mit digitalen Finanzströmen.

Neue Länder auf der Grauen Liste

Bosnien und Herzegowina sowie der Irak wurden neu in die FATF-Liste der Jurisdiktionen unter verstärkter Beobachtung aufgenommen. Algerien und Namibia wurden dagegen von der Liste gestrichen.

Für Banken bedeutet das: Länderlisten, Kundenrisikomodelle und Monitoring-Regeln sollten zeitnah aktualisiert werden. Besonders relevant sind Kunden, wirtschaftlich Berechtigte, Zahlungsströme und Korrespondenzbankbeziehungen mit Bezug zu den betroffenen Staaten.

Eine Listung führt jedoch nicht automatisch dazu, dass Geschäftsbeziehungen beendet werden müssen. Entscheidend bleibt eine dokumentierte, risikobasierte Einzelfallprüfung.

Mehr Transparenz im Zahlungsverkehr

Ein weiterer Schwerpunkt war die Überarbeitung der FATF-Empfehlung 16. Sie betrifft die Transparenz von Auftraggeber- und Empfängerdaten bei grenzüberschreitenden Zahlungen.

Banken sollten deshalb prüfen, ob Zahlungsinformationen vollständig, strukturiert und entlang der gesamten Zahlungskette verfügbar sind. Fehlende oder widersprüchliche Daten müssen erkannt und angemessen behandelt werden.

Digitale Risiken rücken stärker in den Fokus

Die FATF beschäftigt sich außerdem intensiver mit virtuellen Vermögenswerten, dezentralen Finanzsystemen (DeFi), selbst gehosteten Wallets und der Nutzung digitaler Plattformen für Terrorismusfinanzierung und Betrug.

Auch Banken ohne eigenes Kryptogeschäft sollten diese Risiken berücksichtigen. Relevante Verbindungen können über Kunden, Zahlungsdienstleister, Handelsplätze oder Geschäftspartner entstehen.

Was Banken jetzt tun sollten

Die folgenden Maßnahmen leiten sich direkt aus den aktuellen FATF-Beschlüssen, den überarbeiteten FATF-Empfehlungen (insbesondere Empfehlung 16) sowie aus bestehenden aufsichtsrechtlichen Erwartungen der BaFin und europäischen Vorgaben (z. B. EBA-Leitlinien) ab.

Institute sollten deshalb einen klaren, systematischen Ansatz verfolgen:

 

Länder- und Risikolisten aktualisieren:

Die Aufnahme von Bosnien und Herzegowina sowie dem Irak in die FATF-Graue Liste erfordert eine zeitnahe Anpassung interner Risikoklassifizierungen. Grundlage hierfür sind die FATF Public Statements und die regelmäßig veröffentlichten „Jurisdictions under Increased Monitoring“.

 

Betroffene Kunden und Geschäftsbeziehungen identifizieren:

Banken sollten systematisch prüfen, ob direkte oder indirekte Verbindungen zu den betroffenen Ländern bestehen – etwa über Kunden, wirtschaftlich Berechtigte, Zahlungsströme oder Korrespondenzbanken. Diese Anforderung ergibt sich aus dem risikobasierten Ansatz gemäß FATF-Empfehlung 1 sowie den KYC-Vorgaben.

 

Transaktionsmonitoring und Szenarien überprüfen:

Bestehende Monitoring-Regeln sollten daraufhin überprüft werden, ob sie erhöhte Risiken aus den neu gelisteten Ländern angemessen abbilden. Dies umfasst insbesondere Schwellenwerte, Szenarien für ungewöhnliche Zahlungsstrukturen und die Berücksichtigung indirekter Länderbezüge.

 

Zahlungsdaten auf Vollständigkeit und Qualität prüfen:

Im Zuge der Überarbeitung von FATF-Empfehlung 16 wird die Erwartung an vollständige und konsistente Auftraggeber- und Empfängerdaten weiter konkretisiert. Banken sollten daher sicherstellen, dass ihre Systeme fehlende oder fehlerhafte Angaben erkennen und entsprechend behandeln.

 

Krypto- und Plattformrisiken berücksichtigen:

Die FATF hebt verstärkt Risiken im Zusammenhang mit virtuellen Vermögenswerten, DeFi-Strukturen und digitalen Plattformen hervor. Auch ohne eigenes Kryptogeschäft sollten Banken prüfen, ob entsprechende Risiken über Kundenbeziehungen oder Zahlungsflüsse entstehen.

 

Dokumentation und Nachvollziehbarkeit sicherstellen:

Sämtliche Anpassungen, von der Risikoanalyse bis zur operativen Umsetzung, sollten klar dokumentiert werden. Dies entspricht sowohl den FATF-Grundsätzen als auch den Erwartungen der BaFin an ein wirksames und prüfungssicheres Compliance-Management.

 

Die BaFin betont in ihren Auslegungs- und Anwendungshinweisen zum Geldwäschegesetz ebenfalls die Bedeutung eines aktuellen, risikobasierten Ansatzes sowie klar dokumentierter Sicherungsmaßnahmen.

 

Fazit

Die FATF-Beschlüsse zeigen: Geldwäscheprävention wird zunehmend mit Zahlungsverkehr, Betrugsbekämpfung und Technologierisiken verknüpft.

Für Banken reicht es daher nicht, nur Länderlisten zu aktualisieren. KYC, Transaktionsmonitoring, Sanktionskontrollen und Betrugsprävention müssen stärker zusammenspielen.

Sophie Karl

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