Flagge der Ukraine

Sanktionen – ein Überblick

Die letzten Tage und Wochen waren schockierend. Es ist schwer die Ereignisse zu verarbeiten, anstrengend bis unmöglich die Übersicht zu wahren und gleichzeitig doch unverantwortlich und ignorant sich der Realität zu verschließen.
Um zumindest einen winzig kleinen Schritt in Richtung Übersichtlichkeit zu gehen, wollen wir Ihnen in diesem Blogbeitrag näheres zu Sanktionen im Allgemeinen und den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus berichten. 

Vorab: Neben Europa haben auch weite Länder Sanktionen gegen Russland und Belarus erlassen. Dabei sind unter anderem auch die USA, das Vereinigte Königreich, die Schweiz und Japan. Deutschland selbst hat, zusätzlich zu den europäischen Sanktionen, eigene Sanktionsmaßnahmen verhangen, indem es die Hermes-Bürgschaften für Russland aufgehoben hat. Russland hat Gegensanktionen erlassen. 

Den Hintergrund von Sanktionen auszuführen würde über den kurzen, informativen Rahmen dieses Blogs hinausgehen. Wir wollen aber versuchen Ihnen einen groben Überblick über die aktuellen Entwicklungen zu verschaffen.

Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik

Europäische Sanktionen werden in der Regel im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), koordiniert durch den europäischen auswärtigen Dienst (EAD), beschlossen. GASP selbst bezeichnet einen Vertrag zwischen den EU-Mitgliedsländern. Die EU hat im Zusammenspiel mit GASP-Beschlüssen diverse Verordnungen erlassen. Gemeinsam stellen Sie verschiedene Arten restriktiver Maßnahmen gegenüber Russland dar. Sanktioniert wurden Bereiche, wie beispielsweise der Finanz- oder Energiesektor. Auch Wirtschaftsbeziehungen zu den Regionen Donezk und Luhansk wurden mit strengen, restriktiven Maßnahmen belegt.

Gezielte restriktive Maßnahmen 

Schließlich wurden insbesondere auch gezielte restriktive Maßnahmen beschlossen. Dies sind Maßnahmen, welche sich konkret gegen individuelle Personen und Organisationen richten. Grundlage der Sanktionen gegenüber russischen Personen ist der GASP-Beschluss 2014/145 und die zugehörige, erforderliche Basisverordnung VO (EU) 269/2014. Hier werden, neben der Liste der Personen, die konkreten Ziele der Sanktion sowie die notwendigen Maßnahmen genannt. So hält beispielsweise. Art. 2 Abs. II der VO (EU) 269/2014 fest, dass den gelisteten Personen (natürlich oder juristisch) weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden oder zugutekommen dürfen.

Sicherheitsrat der Vereinten Nationen

Die EU setzt nicht nur eigene restriktive Maßnahmen um. Auch Sanktionen, welche durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (UNSC – United Nations Security Council) auf Grundlage von Art. 41 VN-Charta beschlossen werden, werden durch die EU verhangen. Entweder die VN-Sanktionen in ihrer vorgesehenen Form oder sogar verschärfte Sanktionen. Dass die VN keine Sanktionen gegen Russland verhangen haben, ist nicht verwunderlich. Russland hat als eines der Ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates eine Vetomacht inne.  

 Welche Länder durch wen mit restriktiven Maßnahmen belegt wurden, können Sie beispielsweise auf dieser EU Sanctions Map in Erfahrung bringen. 

 Übrigens: erst am 09.03.2022 hat die EU weitere Sanktionsmaßnahmen beschlossen. 

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Fotocredit: Photo by Sylwia Bartyzel von Unsplash