Die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung steht weltweit im Fokus von Politik, Wirtschaft und Aufsichtsbehörden. Für Finanzinstitute, Unternehmen und staatliche Stellen ergeben sich durch die ständig wachsenden Anforderungen neue Herausforderungen, aber auch Chancen.
Der Überblick über die bevorstehenden regulatorischen Änderungen im Jahr 2025 zeigt, worauf sich Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz vorbereiten müssen.
Rückblick auf die wichtigsten Entwicklungen im Bereich der Geldwäschebekämpfung 2024
Das Jahr 2024 brachte bedeutende Fortschritte in der Geldwäschebekämpfung auf nationaler und europäischer Ebene. Die Entwicklungen bereiteten den Weg für zentrale Regulierungsänderungen und legten die Grundlage für eine einheitliche europäische Strategie gegen Geldwäsche, die in den folgenden Abschnitten detailliert betrachtet wird.
Die Umsetzungen reichen von der verpflichtenden Registrierung im FIU-Meldeportal goAML bis hin zu der Entscheidung, die neue Behörde AMLA in Frankfurt anzusiedeln.
Die Highlights im Jahr 2024
Januar 2024: Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz mussten sich bis zum 1.1.2024 im Meldeportal goAML der Financial Intelligence Unit (FIU) registrieren. Im Jahr 2023 haben sich insgesamt 31.358 Verpflichtete im Meldeportal registriert – das geht aus dem Jahresbericht der FIU hervor. Die Gesamtzahl der registrierten Verpflichteten hat sich damit mehr als verdoppelt.
Februar 2024: Die Entscheidung für den Standort der neuen Anti-Money Laundering Authority (AMLA) fiel auf Deutschland, genauer gesagt Frankfurt. Damit wird Deutschland zum Zentrum der europäischen Geldwäschebekämpfung.[1]
Juni 2024: Das AML-Gesetzespaket[2], das folgende Bestandteile umfasst, wird im Amtsblatt der EU veröffentlicht:
- Die AMLA-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1620)
- Die Geldwäsche-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1624)
- Die Geldwäsche-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2024/1640)
Zu den wichtigen Neuerungen gehören strengere Anforderungen an die Identifizierung wirtschaftlich Berechtigter, nach denen Verpflichtete detaillierter die Eigentums- und Kontrollstrukturen ihrer Kunden analysieren müssen. Die Voraussetzungen ab denen eine Person als wirtschaftlich Berechtigte zu betrachten ist, ändern sich.
Der Kreis der Verpflichteten wird erweitert und umfasst nun auch Branchen wie Kunsthändler, Crowdfunding-Plattformen und Fußballvereine, die sich auf zusätzliche Sorgfaltspflichten einstellen müssen.
Zusätzlich kommen neue Compliance-Anforderungen an Verpflichtete hinzu, die etwa die Benennung eines Compliance-Managers und eines operativen Compliance-Beauftragten umfassen. Dies könnte Veränderungen an bestehenden internen Prozessen notwendig machen.
Die Anforderungen an die Überwachung und entsprechende Dokumentation von Geschäftsbeziehungen werden verschärft.
November 2024: Die Italienerin Bruna Szego wurde zur Chefin der AMLA berufen[3]. Mit über 400 geplanten Beschäftigten und umfassenden Befugnissen in den Bereichen Standardsetzung und Aufsicht wird die AMLA eine zentrale Rolle spielen. Im Jahr 2025 nimmt die AMLA ihre Tätigkeit auf, die volle Funktionsfähigkeit ist für 2027 geplant.
November 2024: Die BaFin veröffentlichte ihre neuen Allgemeinen Anweisungen (AuAs) zum Geldwäschegesetz[4], die am 1. Februar 2025 in Kraft treten werden. Mehr dazu folgt im Abschnitt zu den Meilensteinen 2025.
Wichtige Daten und Meilensteine in 2025
Inkrafttreten der Geldtransfer-VO (EU) 2023/1113
Ab dem 30.12.2024 gilt die Geldtransfer-Verordnung (EU) 2023/1113[5]. Diese verpflichtet u.a. Zahlungsdienstleister auch bei Kryptowerten detaillierte Informationen über Zahler und Zahlungsempfänger zu übermitteln. Damit wird die sog. Travel-Rule der FATF auch für Kryptowerte europaweit eingeführt. Der Travel-Rule liegt das Ziel zugrunde, Zahlungsströme nachvollziehbar zu machen.
In Deutschland ist die Travel Rule schon 2023 durch die KryptoWTransferV hinsichtlich Kryptowerten ausgeweitet worden. Die Verordnung wird an deren Stelle treten und unter anderem Änderungen an dem Umfang der auszutauschenden Informationen nach sich ziehen.
Die neuen BaFin-AuAs müssen angewandt werden
Die Auslegungs- und Anwendungshinweise (AuAs) der BaFin konkretisieren die Vorgaben des Geldwäschegesetzes und bringen ab 1. Februar 2025 wichtige Neuerungen für die von ihr Beaufsichtigten mit sich.
Die wohl meisterwähnte Änderung sind die verkürzten Aktualisierungsfristen von Kundendaten, die ab dem 10.07.2027 umgesetzt worden sein müssen: Kunden bei denen verstärkte Sorgfaltspflichten angewandt werden, müssen danach jährlich statt wie bisher alle zwei Jahre einer Prüfung unterzogen werden, während bei Kunden mit mittlerem Risiko eine Überprüfung alle fünf Jahre statt alle zehn Jahre erforderlich ist.
Zusätzliche Leitlinien zur Prüfung wirtschaftlich Berechtigter stellen klar, dass die Daten zum wirtschaftlichen Berechtigten direkt beim Vertragspartner oder der auftretenden Person erhoben werden müssen. Dies beendet jahrelange Unklarheiten zwischen Vertrieb und Compliance.
Zudem wurden die Gültigkeitszeiträume von Handelsregisterauszügen auf drei Monate festgelegt – im Gegensatz zu den zuvor diskutierten vier Wochen. Weiterhin ist es ausreichend, einen fiktiven wirtschaftlich Berechtigten zu erfassen, anstatt alle Personen mit Einfluss auf die Eigentümerstruktur einzubeziehen.
Im Bereich des Name-List-Screenings müssen Verpflichtete sich intensiver mit den Anbietern von PEP-Listen (politisch exponierte Personen) beschäftigen und deren Quellen sowie Methodiken verstehen. Das Screening soll nun kontinuierlich durchgeführt werden und nicht nur bei der Aktualisierung von Kundendaten.
Unklar bleibt hingegen, ob ein Adverse Media Screening verpflichtend für alle Vertragspartner wird oder wie bisher nur im Rahmen verstärkter Sorgfaltspflichten notwendig ist.
Bundestagswahl und mögliche Auswirkungen
Die Bundestagswahl im Februar 2025 könnte weitreichende Auswirkungen auf das regulatorische Umfeld haben. Insbesondere das geplante Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz (FKBG) steht aus regulatorischer Sicht im Fokus, da es zentrale Elemente der nationalen Umsetzung der AMLA-Verordnung umfasst.
Ursprünglich geplant war, mit dem FKBG bestehende Lücken in der Geldwäschebekämpfung zu schließen, etwa durch die Einführung einer zentralen Finanzkriminalitätsbehörde in Deutschland. Diese Behörde würde als Bindeglied zwischen nationalen und europäischen Institutionen agieren und eine effektivere Koordination sicherstellen.
Da in Deutschland das Diskontinuitätsprinzip gilt, wonach Gesetze, die zum Ende der Legislaturperiode nicht verabschiedet worden sind, verworfen werden ist allerdings anzunehmen, dass das FKBG nicht wiederkommen wird.
Es bleibt also abzuwarten, wie sich die Geldwäschebekämpfung in Deutschland weiter entwickeln wird. Eine entscheidende Rolle spielt dabei die Prioritätensetzung der neuen Regierung in Bezug auf AML-Strategien. Verpflichtete Unternehmen sollten die Entwicklungen genau beobachten, um rechtzeitig auf etwaige Anpassungen reagieren zu können.
Die AMLA-Verordnung tritt in Kraft
Mit der AMLA-Verordnung[6] entsteht in Frankfurt eine völlig neue Behörde, die AMLA, welche in allen Mitgliedstaaten für strengere und einheitliche Maßnahmen im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sorgen soll. Diese Behörde soll grundsätzlich 40 Verpflichtete im Finanzsektor mit hohem Risikoprofil direkt beaufsichtigen, andererseits nationale Aufsichtsstellen unterstützen und beaufsichtigen, damit überall der gleiche hohe Standard sichergestellt wird. Gleichzeitig koordiniert sie den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und wird ein gemeinsames IT-System für alle nationalen Finanzermittlungsstellen (FIUs) einführen.
Die AMLA erhält zudem die Möglichkeit, gegenüber den Beaufsichtigten administrative Maßnahmen zu verhängen – einschließlich Geldbußen.
Für die Finanzierung der Behörde kommen sowohl EU-Gelder als auch Gebühren auf, die von Finanzunternehmen erhoben werden. Ziel ist es, die bisherigen nationalen Maßnahmen zu bündeln, ihre Wirksamkeit zu steigern und so den Binnenmarkt vor kriminellen Geldflüssen zu schützen.
Die Behörde wird ihre operative Arbeit im Jahr 2025 aufnehmen und voraussichtlich bis 2028 vollständig funktionsfähig sein.
KYCnow im Jahr 2025
Auch für das neue Jahr haben wir uns einiges vorgenommen, um die regulatorischen Änderungen und die Anforderungen unserer Kundinnen und Kunden in KYCnow zu berücksichtigen.
So wird unser KYC-Monitoring auch im Frontend zur Verfügung stehen. Damit lassen sich die Aktualisierungspflichten bequem einhalten. Dank eine kontinuierlichen Überwachung der KYC-Daten Ihrer Kund:innen und Geschäftspartner:innen entgehen Ihnen keine Änderungen mehr.
Neben dem Monitoring bauen wir auch unsere Media Screening-Lösung aus. Die Integration einer leistungsstarken KI wird dafür sorgen, False-Positive Meldungen weiter einzudämmen und somit zu einer Effizienzsteigerung führen.
Und auch dem Thema Kundenkontakt widmen wir uns im neuen Jahr. Die geplante Lösung wird eine direkten Kundenkontakt aus KYCnow heraus ermöglichen, um notwendige Informationen und Dokumente einzuholen und bestätigen zu lassen – und so den Anforderungen der BaFin Sorge zu tragen.
Wir freuen uns auf ein ereignisreiches Jahr 2025 mit Ihnen.
Quellen
[1] https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2024/02/22/frankfurt-to-host-the-eus-new-anti-money-laundering-authority-amla/
[2] https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20240419IPR20586/neue-eu-vorschriften-zur-bekampfung-der-geldwasche-verabschiedet
[3] https://www.handelsblatt.com/politik/international/bruna-szego-eine-italienerin-soll-europas-oberste-geldwaesche-bekaempferin-werden/100090836.html
[4] https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Auslegungsentscheidung/dl_ae_auas_gw.html?nn=19659504
[5] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32023R1113
[6] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:32024R1620
Foto von brotiN biswaS: https://www.pexels.com/de-de/foto/selektive-fokusfotografie-von-zeitschriften-518543/