Was macht die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung?

Die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung

Zu Beginn des Jahres 2023 wurde die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) eingerichtet. Sie ist Teil der Bemühungen um eine strukturelle Verbesserung, eine effektivere Durchsetzung von Sanktionen (vgl. BT-Drs. 20/4326, S. 45)

Mit ihr wurde eine weitere Behörde geschaffen, welche auf Bundesebene Sanktionen durchsetzen soll. Neben ihr sind außerdem auch das BAFA und die Bundesbank sowie zahlreiche weitere Behörden für die Durchsetzung von Sanktionen zuständig.

Aufgaben & Befugnisse der ZfS

Um im ersten Schritt eine Verbesserung der Durchsetzung von Sanktionen zu erzielen, wurden im sogenannten Sanktionsdurchsetzungsgesetz I (SDG I) die Befugnisse der bereits zuständigen Behörden ausgeweitet.

Klar war aber, dass dies nicht ausreichen würde, um den teilweise sehr komplexen Fällen von Sanktionsumgehung gerecht zu werden. Was zuvor auch auf Landesebene durchgesetzt wurde, bedurfte einer Behörde, die bundesweit agieren kann (vgl. BT-Drs. 20/4326, S. 46). Ebendiese wurde in Form der ZfS im Zuge des zweiten Sanktionsdurchsetzungsgesetzes (SDG II) errichtet.

Ihre Aufgaben lassen sich dem §1 SanktDG entnehmen und konzentrieren sich im Wesentlichen auf die Ermittlung von sanktioniertem Vermögen sowie dessen Sicherstellung. Außerdem kommt ihr gem. §1 Abs. 1 Nr. 5 SanktDG eine Koordinierungsfunktion zu.

Ein neues Register für sanktionierte Personen

Ein Werkzeug, um diesen Aufgaben gerecht zu werden, ist ein neues Register, mit dessen Führung die ZfS gem. §1 Abs. 1 Nr. 4 SanktDG beauftragt wird. Es erfasst Angaben zu Vermögenswerten sanktionierter Personen bzw. Personengesellschaften.

Insbesondere auch gefestigte Ermittlungsstände in laufenden Ermittlungen oder Vermögen mit unklarer Eigentümerschaft wird unter Voraussetzungen hier festgehalten (vgl. BT-Drs. 20/4326, S. 60). Von Bedeutung ist hier die Schwelle von 100.000€, ab welcher eine solche Eintragung vorgenommen wird. In Teilen werden die Angaben öffentlich zugänglich sein.

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