Am 30. Januar 2023 hat die FATF (Financial Action Task Force) ihren Jahresbericht veröffentlicht.
Wie wir finden ein guter Anlass, Ihnen auch generell interessante Informationen über die FATF und ihre Arbeit näherzubringen, ist sie doch ein zentraler Akteur der internationalen Anstrengungen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Der Jahresbericht – Zugleich ein Resümee des FATF-Präsidenten Marcus Pleyer
Zunächst zu den Fortschritten des vergangenen Jahres.
In einem großen Schritt wurde nach mehrjähriger Überprüfung das gesamte Regelwerk überarbeitet, nach welchem die Systeme der Länder zur Bekämpfung von Geldwäsche-, Terrorismus- und Proliferationsfinanzierung evaluiert werden.
Durch einen verstärkten Fokus auf die Effektivität der Maßnahmen und die länderspezifischen Risikofelder werden die Zügel in der fünften Runde der sogenannten “Mutual Evaluations” angezogen werden. Welche Auswirkungen das konkret auf die Länder haben wird bleibt abzuwarten. Deutschland jedenfalls hat in der letzten Prüfung schon nicht in Sachen Effektivität geglänzt.[1]
Mehr Transparenz in allen Ländern
Auch was die Transparenz wirtschaftlich Berechtigter angeht, hat die FATF ihre Empfehlung Nr. 24 angepasst. Künftig sind alle Länder dazu angehalten ein öffentlich zugängliches Register mit Informationen über wirtschaftlich Berechtigte zu führen, oder auf ähnliche Weise bereitzustellen. Indem solche Informationen zudem aus mehreren verschiedenen Quellen konsolidiert bereitzustellen sind, soll eine höhere Datenqualität solcher Informationen sichergestellt werden. Am 10. März 2023 wurde die Leitlinien finalisiert.
Schließlich wurden auch hinsichtlich der digitalen Transformation und ihrem Potenzial weiter geforscht, ein Bericht zur Geldwäsche im Zusammenhang mit Schleusern veröffentlicht oder auch Fortschritte in Sachen Umweltkriminalität gemacht.
Neue Führung der FATF
Der Jahresbericht ist zugleich ein Resümee dessen, was die FATF innerhalb der letzten zwei Jahre unter der Führung von Marcus Pleyer erreicht hat. Er hat im Zuge einer üblichen Rotation seine Präsidentschaft an T. Raja Kumar aus Singapur abgegeben.
Auch er hat unter seiner zwei-jährigen Präsidentschaft eine Steigerung der Effektivität der Präventionsmaßnahmen sowie einen verstärkten Fokus auf Cyberkriminalität als prioritäre Ziele ausgegeben. Zudem soll die Rückgewinnung von Vermögenswerten, die sich besonders im globalen Kontext als sehr schwierig gestaltet [2], intensiviert werden.
Die FATF hat seit ihrer Gründung stetig an Bedeutung gewonnen. Ihr seit 2019 unbefristetes Mandat ist Ergebnis ihrer Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte und Zeichen der Bedeutung, die ihr international beigemessen wird.
Die Entwicklung der FATF
Als die FATF 1989 gegründet wurde, ist die USA gerade mitten in ihrem „War on drugs“ welcher 18 Jahre zuvor durch Nixon ausgerufen wurde [3]. Auf einem G7-Treffen wurde im Lichte dessen beschlossen, die FATF ins Leben zu rufen [4], mit dem Ziel in diesem Zusammenhang Geldwäsche zu bekämpfen. Ein Jahr später veröffentlichte Sie ihren ersten Prüfbericht, in welchem Sie 40 Empfehlungen ausgab. [5 ]
Inzwischen hat sich die FATF als unerlässlicher Teil der Geldwäschebekämpfung etabliert. Sie sammelt, bewertet und entwickelt Maßnahmen und Standards nicht nur zur Geldwäschebekämpfung allgemein, sondern inzwischen auch zur Abwehr von Terrorfinanzierung und Proliferation.
Mehr als 200 Jurisdiktionen sind Mitglieder, entweder der FATF selbst oder bei einer der neun sogenannten FSRBs (FATF-Style Regional Bodies), Partnerorganisationen, die zwar autonom von der FATF existieren, aber eng miteinander daran arbeiten, die letztlich durch die FATF gesetzten Standards zu entwickeln6.
Die Standards entfalten dabei keine unmittelbare rechtliche Wirkung (sog. „soft law“). Die Mitglieder haben sich allerdings dazu verpflichtet, die Anforderungen der Standards umzusetzen. [7 ]
Mutual Evaluations
Ob dies geschieht, wird ebenfalls von der FATF und den FSRBs überpüft. In regelmäßigen Abständen kontrolliert sie die Qualität der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in einem Land.
Konkret werden dazu zwei Komponenten geprüft. Zunächst die Konformität der Gesetze und Regularien des Landes mit den FATF-Empfehlungen. Anschließend wird die die Effektivität überprüft. Diese wird anhand der sogenannten 11 Immediate Outcomes (unmittelbaren Resultaten) und wie diese im Zusammenspiel miteinander funktionieren, gemessen. Insbesondere die Effektivität wird während eines Vor-Ort Besuchs des Landes geprüft. Eine detaillierte Beschreibung des Vorgangs finden Sie hier.
Geldwäschemaßnahmen der Länder auf dem Prüfstand
Das Ergebnis der Evaluation sind in der Regel Verbesserungsvorschläge zu identifizierten Mängeln. Diese Mängel sind von den Ländern zu beheben, was in einem Follow-up durch die FATF auch geprüft wird.
In diesem Rahmen wurde bis vor kurzem auch Deutschland überprüft.
Weist ein Land gravierende strategische Mängel auf, wird es je nach Situation auf die sogenannte Black- oder Grey-List gesetzt. Da die Liste der europäischen Kommission gemeinhin auch die der FATF berücksichtigt, kann dies auch für Verpflichtete nach dem GwG unmittelbar Konsequenzen nach sich ziehen. Naheliegend ist der gesteigerte Aufwand durch die erhöhten Sorgfaltspflichten welche mit solch einer Eintragung gemäß §15 Abs. 3 Nr. 2 GwG einhergehen. Aber auch Reputationsschäden aufgrund fortgeführter Geschäftsbeziehungen sind denkbar.
Für die betroffenen Länder selbst kann eine Listung ebenfalls konkrete wirtschaftliche Folgen haben, wie in einem Working Paper des IMF erforscht wurde. Demnach solle eine Listung im Schnitt einen Abschwung von –7.6% des BIPs innerhalb der vor- und nachliegenden 3 Quartalen der Listung zur Folge haben.
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Quellen:
[1] https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/geldwaesche-145.html (zuletzt abgerufen am: 02.03.2023)
[2] Ein Beispiel der schwerwiegenden Folgen schwieriger Rückgewinnung im Zusammenhang mit Korruption politischer Machthaber finden Sie hier: https://www.transparency.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen/2020/_86_TransparencyInternational_Mag_Web.pdf, S. 6
[3] https://drugpolicy.org/issues/brief-history-drug-war (zuletzt abgerufen am: 02.03.2023)
[4] http://www.g8.utoronto.ca/summit/1989paris/communique/index.html, Nrn. 52 & 53 (zuletzt abgerufen am: 02.03.2023)
[5] https://www.fatf-gafi.org/content/dam/fatf/documents/reports/1990%20ENG.pdf
[7] https://www.bmz.de/de/service/lexikon/98464-98464 (zuletzt abgerufen am: 02.03.2023)